− In der Stellungnahme vom 26. Juli 2012 an den Gemeinderat Z.___ habe der Rechtsvertreter zur Ausgangslage und zu den Kontrollen Folgendes festgehalten: "Der Betrieb der E.___-Bar stellt für die Anwohner, wozu auch meine Mandanten gehören, seit längerem ein grosses Ärgernis und eine deutliche Belastung dar. Obwohl der Betrieb nach wie vor lediglich als Klublokal bewilligt ist, wird er bereits jetzt wie eine öffentliche Bar geführt. Die geltenden Betriebszeiten werden überhaupt nicht eingehalten, sondern regelmässig und vorsätzlich überschritten. Die Lärmbelastung durch den Betrieb in der Nacht ist erheblich.