4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Zur Begründung wurde Folgendes ausgeführt: Seite 3/19 − Die Rekurrenten hätten sich schon am Baubewilligungsverfahren für die E.___-Bar beteiligt. Die Vorinstanz habe in der Baubewilligung vom 30. Oktober 2012 die Betriebsvorschriften verschärft und nunmehr in das Patent übernommen. Diese Betriebsvorschriften bzw. Auflagen seien offensichtlich zum Schutz der Nachbarschaft erlassen worden.