b. In seiner Rekursbegründung vom 15. Mai 2013 – die Frist wurde zweimal erstreckt – beantragte der Rechtsvertreter der Rekurrenten was folgt: 1. Die Verfügung des Gemeinderates Z.___ vom 26. März 2013 sei folgendermassen zu ergänzen: a. Ziff. 3.1 Bst. e) 2. Satz sei wie folgt zu formulieren: "Weiter müssen die Fenster ab 21.00 Uhr geschlossen bleiben und die Türen (Vorder- und Hintertür) dürfen nicht zu Lüftungszwecken geöffnet werden." b. Ziff.