Das Patent versah der Gemeinderat mit folgenden Auflagen/Betriebsvorschriften und Vorbehalten: 3. Auflagen/Betriebsvorschriften 3.1 Gemäss rechtskräftiger Baubewilligung Nr. 81 vom 10. November 2011, Geschäft Nr. 528, werden folgende Betriebsvorschriften (Auflagen) verfügt: a) Betriebsvorschriften bzw. Öffnungszeiten (ersetzt die Öffnungszeiten gemäss Patent zur Ausübung gastgewerblicher Tätigkeit vom 2. Mai 2011): - Dienstag bis Donnerstag 19.00 Uhr – 24.00 Uhr - Freitag und Samstag 19.00 Uhr – 01.00 Uhr b) Im Freien darf nicht gewirtet werden.