2. Die amtlichen Kosten für den vorliegenden Entscheid werden auf Fr. 1'500.-- festgelegt und der Stadt Z.___ auferlegt. Auf die Erhebung der amtlichen Kosten wird verzichtet. 3. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.-- wird der B.___GmbH zurückerstattet. 4. Die Stadt Z.___ bezahlt der B.___GmbH bzw. A.___ eine ausseramtliche Entschädigung von insgesamt Fr. 1'200.-- (inkl. Barauslagen und MWSt). 5. Das Begehren der Stadt Z.___ um ausseramtliche Entschädigung wird abgewiesen. Der Vorsteher Benedikt Würth Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung