Es sei für die Rekurrenten nicht ersichtlich gewesen, dass ein Verfahren gegen sie laufe. Seit der Patenterneuerung, d.h. während rund 17 Monaten, hätten die Rekurrenten nichts von Ruhestörungen gehört. Sie hätten auch keine Kenntnis des Schreibens der Anwohner vom 30. November 2012 gehabt und sich nicht dazu äussern können. Als Antwort auf das Schreiben des Rekurrenten vom 19. Januar 2013 sei die angefochtene Verfügung ergangen, wozu sich die Rekurrenten ebenfalls nicht hätten äussern können. Es liege somit offensichtlich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor, weshalb die angefochtene Verfügung aufzuheben sei. −