O. Am 12. März 2013 teilte das Volkswirtschaftsdepartement dem Rechtsvertreter der Rekurrenten mit, dass über das Begehren um Erteilung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nicht zu entscheiden sei, da nach Äusserung des Rechtskonsulenten der Vorinstanz vom 11. März 2013 dem in Frage stehenden Rekurs aufschiebende Wirkung zukomme. Gleichen-