N. Mit Eingabe vom 8. März 2013 erhoben die B.___GmbH und A.___, beide vertreten durch RA C.___, gegen die vorerwähnte Verfügung Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement mit folgenden Rechtsbegehren: Seite 4/13 1. Die Verfügung des Stadtrates Z.___ vom 26. Februar 2013 […] sei aufzuheben. 2. Eventuell sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Dem Rekurs sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Vorinstanz.