Offenbar verfüge die D.___-Bar von Donnerstag- bis Sonntagabend über verkürzte Schliessungszeiten, zumindest herrsche an diesen Tagen häufig Betrieb bis etwa 02.00 Uhr. Es sei nicht das Ziel, die D.___-Bar zu vertreiben. Hinsichtlich des normalen Barbetriebs sei aber mit geeigneten Schallschutz- und verkehrsberuhigenden Massnahmen sowie mit verstärkten Kontrollen der Öffnungszeiten die Situation zu beruhigen. Völlig unverständlich sei das Bewilligen von Sonderveranstaltungen - teilweise an Ruhe- und Festtagen -, die oft mit verlängerten Öffnungszeiten und erhöhtem Lärm einhergingen.