D. Mit Schreiben vom 25. September 2011 wandten sich zwei Anwohner an die Sicherheitsverwaltung Z.___ und führten aus, sie müssten jedes Wochenende die unerträgliche Lärmbelästigung aus der D.___-Bar ertragen. Der Bass sei derart laut eingestellt, dass an Schlaf nicht zu denken sei und sie oft bis 03.00 Uhr wach seien. In ihrer Antwort vom 3. Oktober 2011 wies die Gewerbepolizei Z.___ auf das Schreiben vom 21. September 2011 (vgl. Bst. C hiervor) hin und forderte die beiden Anwohner gleichzeitig auf, weitere Vorfälle bei der Stadtpolizei Z.___ zu melden und anzuzeigen.