Es wird im Hauptverfahren zu prüfen sein, ob diesbezüglich weitere Auflagen zur Baubewilligung notwendig sind. Selbst unter der Annahme, dass zusätzliche Auflagen notwendig sein werden, besteht kein Grund, die Auflagen mit sofortiger Wirkung anzuordnen. Eine solche vorsorgliche Massnahme dient nicht dazu, die spätere Umsetzung des Rekursentscheids sicherzustellen, sondern würde nur die aktuellen Verhältnisse neu regeln.