2.3. Antrag 4.1 des Rekurses betrifft den aktuellen Cateringbetrieb. Die Frage, ob aus der bestehenden Mensa heraus ein Catering betrieben werden darf, ist anhand der geltenden Baubewilligungen für die bestehenden Bauten der Kantonsschule zu beurteilen. Die angefochtene Baubewilligung wird die Frage regeln, ob nach der Erweiterung der Kantonsschule und der Verlegung der Mensa weiterhin ein Catering betrieben werden darf. Hingegen wird sie nicht regeln, ob der frühere bzw. jetzt aktuelle Cateringbetrieb zulässig gewesen ist.