Seit der Änderung von Art. 25 StVG, die auf den 1. Juni 2017 in Vollzug gesetzt wurde, geht die Zuständigkeit in solchen Fällen jedoch nicht mehr vollständig auf das stellvertretende Departement über. Vielmehr bleibt grundsätzlich die Rechtsabteilung des Baudepartements für die Instruktion von Baurekursen zuständig und hat einen Entscheidentwurf zuhanden des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes vorzubereiten. Jedoch hat im vorliegenden Fall die Rechtsabteilung das Hochbauamt im Einspracheverfahren vor dem Gemeinderat Z.___ rechtlich beraten und ist damit ebenfalls befangen.