Überdies grenze das Grundstück des Rekurrenten an die Ostseite der Kantonsschule. Seine Liegenschaft befinde sich rund 100 m von den Parkplätzen entfernt, weshalb er von vornherein nur geringfügig von allfälligen Immissionen betroffen sei. Erwägungen 1. Ob auf den vorliegenden Rekurs eingetreten werden kann, ist von Amtes wegen zu prüfen. 1.1. Die Rekursvoraussetzungen sind hinsichtlich Rekursberechtigung und in Bezug auf die Form- und Fristerfordernisse erfüllt (Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1, abgekürzt VRP]).