Im Hinblick auf den Neubau des Schulhauses und die damit verbundenen Auflagen (Regenerationsküche) plane der Mensabetreiber eine Verlegung der Produktion in eine neue Küche. Damit werde in absehbarer Zeit, im Idealfall bereits ab Herbst 2018, dem Anliegen des Rekurrenten vollumfänglich Rechnung getragen. Ein vorsorgliches Nutzungsverbot erweise sich als weder erforderlich noch als verhältnismässig. - Die Parkplätze auf der Nordseite seien mit der Bewilligung Nr. 33/88 vom 8. September 1988 im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kantonsschule ohne Nutzungseinschränkung rechtskräftig bewilligt worden.