G. Das Baudepartement, vertreten durch das Hochbauamt, stellte in seiner Vernehmlassung vom 19. März 2018 folgende Anträge: 1. Der Antrag betreffend vorsorgliches Verbot des Betriebs eines Caterings auf Grundstück Nr. 001 sei vollumfänglich abzuweisen: eventualiter sei der Betrieb eines Caterings auf Grundstück Nr. 001 mit einer angemessenen Übergangsfrist von einem Jahr zu untersagen. 2. Der Antrag betreffend vorsorgliche Beschränkung der Zu- und Wegfahrt zum Parkplatz auf der Nordseite auf dem Grundstück Nr. 001 sei vollumfänglich abzuweisen.