Gemäss Einspracheentscheid sei die Zu- und Wegfahrt zu den Parkplätzen künftig über drei automatisch versenkbare und mit einer Zeituhr gesteuerte Poller ab 22.00 Uhr zu verhindern. Die Auflage sei jedoch nicht in die angefochtene Baubewilligung übernommen worden und wäre ohnehin erst ab Rechtskraft der Baubewilligung bzw. mit Inbetriebnahme der neu zu erstellenden Parkplätze durchsetzbar. Das Problem bestehe jedoch heute und solle gemäss Mitteilung der Gemeinde Z.___ vom 31. Januar 2018 auf den frühestmöglichen Zeitpunkt behoben werden.