kein Wille ersichtlich sei, gegen den Cateringbetrieb vorzugehen, sei das Verbot als vorsorgliche Massnahme zu verfügen und einem Rechtsmittel dagegen die aufschiebende Wirkung zu entziehen. - Die Benutzung der Parkplätze auf der Nordseite der Kantonsschule sei während 24 Stunden für jedermann unbeschränkt möglich, was zu störenden Immissionen während den Nachtstunden auf den Grundstücken der Anwohner führe. Gemäss Einspracheentscheid sei die Zu- und Wegfahrt zu den Parkplätzen künftig über drei automatisch versenkbare und mit einer Zeituhr gesteuerte Poller ab 22.00 Uhr zu verhindern.