Seite 3/10 Betriebskonzept vorgesehene Verzicht auf einen Cateringbetrieb würde erst mit Fertigstellung der neuen Küche, d.h. erst in ein paar Jahren gelten. Da bei der Gemeinde Z.___ kein Wille ersichtlich sei, gegen den Cateringbetrieb vorzugehen, sei das Verbot als vorsorgliche Massnahme zu verfügen und einem Rechtsmittel dagegen die aufschiebende Wirkung zu entziehen.