Allerdings stellte er nur im Rekursverfahren VD/BD-17.24 (neu VD/BD-18.02) betreffend Teilabbruch und Erweiterung der Kantonsschule folgende Anträge auf Anordnung vorsorglicher Massnahmen: 4.1 Es sei der Betrieb eines Caterings auf dem Grundstück Nr. 001 […], d.h. das Anbieten, das Vor- und Zubereiten und das Ausliefern von Speisen und Getränken und / oder das Zurverfügungstellen oder Ausliefern von Speiseträgern, Besteck, Geschirr und Gläsern zum Zwecke der Konsumation ausserhalb des Geländes der Kantonsschule Z.___ vorsorglich und mit sofortiger Wirkung zu untersagen.