D. Gegen die Einspracheentscheide bzw. Baubewilligungen erhob A.___, vertreten durch RA B.___, mit zwei Eingaben vom 29. Januar 2018 Rekurs beim Baudepartement und beantragte, es seien die Baubewilligung Nr. 2015-44 betreffend Teilabbruch und Erweiterung der Kantonsschule, die Baubewilligung Nr. 2016-29 betreffend Neubau Energiezentrale / Versetzen bestehender Velounterstände sowie die entsprechenden Einspracheentscheide vom 18. Januar 2018 aufzuheben.