{"Signatur": "SG_DEP_007", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-03-26", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_007_VD-BD-18-02_2018-03-26.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=61&type=1563347022&cHash=f63a87ad76c87007880ce17a6acb6a9e", "Checksum": "e2823b291c15499e583c691f7c1c1349"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:40:18", "Num": ["VD/BD-18.02"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement 26.03.2018 VD/BD-18.02"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Volkswirtschaftsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gleich wie die Rechtsbegehren in der Sache selbst müssen sich Anträge auf vorsorgliche Massnahmen auf das Anfechtungsobjekt des Rekursverfahrens beziehen. Streitfragen, über welche die Vorinstanz noch nie rechtsverbindlich entschieden hat, können nicht mittels Antrag auf vorsorgliche Massnahmen zum Streitgegenstand eines Rekursverfahrens gemacht werden. Dementsprechend kann der Cateringbetrieb in einer bestehenden Baute nicht mittels vorsorglicher Massnahme verboten werden, die erstmals im Baurekurs gegen den Teilabbruch/Erneuerung der Baute verlangt wird."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:40:18", "Checksum": "a7f117bc3eb7f67a4dc40789420dbf23", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement 26.03.2018 VD/BD-18.02\nRegeste:\nGleich wie die Rechtsbegehren in der Sache selbst müssen sich Anträge auf vorsorgliche Massnahmen auf das Anfechtungsobjekt des Rekursverfahrens beziehen. Streitfragen, über welche die Vorinstanz noch nie rechtsverbindlich entschieden hat, können nicht mittels Antrag auf vorsorgliche Massnahmen zum Streitgegenstand eines Rekursverfahrens gemacht werden. Dementsprechend kann der Cateringbetrieb in einer bestehenden Baute nicht mittels vorsorglicher Massnahme verboten werden, die erstmals im Baurekurs gegen den Teilabbruch/Erneuerung der Baute verlangt wird.\n\n2. Die amtlichen Kosten für den vorliegenden Zwischenentscheid werden auf Fr. 500.– festgelegt.\n\n3. Für den Zwischenentscheid werden keine ausseramtlichen Kosten\nentschädigt.\n\nDer Vorsteher\n\nBruno Damann\nRegierungsrat\n\nRechtsmittelbelehrung\n\nGegen diesen Rekursentscheid kann nach Art. 59bis VRP in Verbindung mit\nArt. 47 Abs. 2 und 64 VRP innert fünf Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen (Webergasse 8, 9001 St.Gallen) erhoben werden. Die Frist beginnt mit der Eröffnung, d.h. der Zustellung des Rekursentscheids.\n\nDie Parteien werden darauf hingewiesen, dass keine Gerichtsferien gelten (Art. 30 Abs. 2 Bst. f i.V.m. Art. 60 VRP)\n\nSeite 10/10\n"}