Seite 32/35 Ob die Vorgaben der VSS-Norm SN 640 052 für Wendeanlagen eingehalten sind, kann offengelassen werden. Bei der VSS-Norm handelt es nicht um eine verbindliche gesetzliche Bestimmung (vgl. nicht publ. Entscheid des Baudepartementes Nr. 9/2007 vom 28. März 2007, E. 3.2.) Die Vorinstanz hat die Baubewilligung erteilt und es lag in ihrem Ermessen, nicht näher zu prüfen, ob die Vorgaben der VSS-Norm SN 640 052 erfüllt sind.