Ausgenommen ist die in Beilage2.mp4 (Akten Baudepartement, 5 [USB-Stick]) aufgezeigte Variante mit einem Lastwagen von 9.40 m Länge. Insgesamt kann eine genügende Erschliessung aus rechtlicher Sicht gerade noch bejaht werden, auch wenn die Zweckmässigkeit wohl eher in Frage gestellt werden muss.