Nach Einschätzung der Verkehrspolizei ist es aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zulässig, mit Lastwagen rückwärts von der Zufahrtsstrasse zur Turnhalle D.___ auf den Vorplatz vor der Energiezentrale einzubiegen. Sie verlangte daher eine entsprechende Auflage in der Baubewilligung (vgl. Stellungnahme der Verkehrspolizei vom 14. September 2017, Akten Vorinstanz 4.5). Die Vorinstanz setzte dies mit Ziffer 2 des Beschlusses und Ziffer 3.3 der Besonderen Anordnungen zur Baubewilligung um (vgl. vorn Erw. 14.1).