14.3. Die Voraussetzung der genügenden Erschliessung nach Art. 19 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 2 Bst. b RPG sowie nach Art. 67 Bst. a PBG bezieht sich in erster Linie auf die Zufahrt zum Baugrundstück. Inwieweit die oben dargestellten Grundsätze auch für die Erschliessung innerhalb des Baugrundstück gelten, kann aus folgendem Grund offen gelassen werden.