Die Nachfrage bei Lieferanten habe ergeben, dass die Holzschnitzel tatsächlich mit einem LKW mit einer Länge von 9.40 m angeliefert würden. Eine entsprechende Beschränkung der Fahrzeuggrösse könne mit den Lieferanten vertraglich festgelegt werden. Die Befahrbarkeit können zudem auch für LKWs mit einer Länge von 10.80 m und 11.56 m nachgewiesen werden. Diesbezüglich werde auf die Visualisierungen auf dem USB-Stick verwiesen. Zum Einwand des Rekurrenten, die Vorgaben der VSS-Norm SN 640 052 für eine Wendenische seien nicht eingehalten, äusserte sich das Baudepartement nicht.