Das Baudepartement entgegnete in seine Duplik vom 26. Juni 2018, der Einwand des Rekurrenten beruhe auf einem Denkfehler. Die Hinterachse eines Fahrzeugs drehe sich nicht um den äusseren, sondern um den inneren Wendekreis. Dies habe zur Folge, dass der LKW beim rückwärts einmanövrieren bereits parallel zur Fassade der Energiezentrale stehe, bevor er mit seiner vorderen linke Ecke die Fassade berühre. Im Übrigen sei die mit dem Baugesuch eingereichte Befahrbarkeitsstudie von einem ausgewiesenen Verkehrsexperten erstellt worden. Die Nachfrage bei Lieferanten habe ergeben, dass die Holzschnitzel tatsächlich mit einem LKW mit einer Länge von 9.40 m angeliefert würden.