Seite 30/35 Der Rekurrent macht geltend, die Anordnung sei rechtlich und praktisch nicht durchsetzbar. Insbesondere reiche der Vorplatz für das Wenden von Lastwagen nicht aus, zumal nicht sichergestellt sei, dass für die Anlieferung der Holzschnitzel Lastwagen mit einer Länge von höchsten 9.40 m eingesetzt würden. Als Beleg reichte er mit der Replik vom 6. Juni 2018 eine Planskizze ein, in der er die aus seiner Sicht massgebenden Wendekreise eintrug. Er bemängelte, dass sich der Wendekreis kurz vor der Fassade auf ca. 3.80 m reduziere, was nicht möglich sei.