Das Projekt «Betriebs- und Gestaltungskonzept C.___strasse» sieht offenbar vor, die C.___strasse durch einen bepflanzten Mittelstreifen zu unterteilen. Hierfür müsste der Strassenrand etwa 75 cm in Richtung der Energiezentrale verschoben werden (vgl. dazu Akten Rekursgegner 3). Der gesetzliche Strassenabstand von 4 m ist also auch dann noch eingehalten, wenn das Betriebsund Gestaltungskonzept C.___strasse wie geplant realisiert wird.