Seite 29/35 13.3. Bei der C.___strasse handelt es sich um eine Gemeindestrasse 1. Klasse. Nach Art. 24 Abs. 1 BauR haben Bauten und Anlagen gegenüber einer Gemeindestrasse 1. Klasse einen Abstand von 4 m ab Strassengrenze einzuhalten. Gemäss den Bauplänen hält die Energiezentrale gegenüber der C.___strasse einen Abstand zwischen 4.85 m (vgl. Akten Vorinstanz 4.13) und 4.95 m (vgl. Akten Vorinstanz 4.15) ein. Der gesetzliche Strassenabstand gegenüber dem bestehenden Zustand der C.___strasse ist somit eingehalten.