RPG bezeichnet dagegen Grundsätze, die den Behörden im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele als Handlungsdirektiven dienen. Beide Bestimmungen enthalten Wertmassstäbe und Wertungshilfe, welche von Planungs- und Bewilligungsbehörden namentlich bei Interessenabwägungen zu beachten sind. Dort liegt ihr typisches Wirkungsfeld (vgl. zum Ganzen, AEMISEGGER/KISSLING, Vorbemerkungen zur Nutzungsplanung Rz. 29, in: HEINZ AEMISEGGER/PIERRE MOOR/ALEXANDER RUCH/PIERRE TSCHANNEN (Hrsg.) Praxiskommentar RPG: Nutzungsplanung, Schulthess 2016).