Ergänzend bringt der Rekurrent vor, dass der Neubau der Energiezentrale, falls er über den von den Stimmberechtigten genehmigten Kredit für die Sanierung der Kantonsschule finanziert werden solle, auch aus diesem Grund nicht separat bewilligt werden dürfe. Anderenfalls sei der Nachweis zu erbringen, dass die notwendigen Beschlüsse von den zuständigen Instanzen rechtsgültig gefasst worden und die Finanzierung gesichert seien.