10. Die in den Rechtsbegehren 2.a bis 2.c beantragten Protokollierungen begründet der Rekurrent mit seiner Befürchtung, dass durch das Bauvorhaben der Grundwasserfluss negativ beeinträchtigt werde, wodurch in der Folge seine geothermische Heizungsanlage beeinträchtigt oder das Haus und/oder das Aussenschwimmbad angehoben oder abgesenkt werden könnten.