Das Baudepartement macht in seiner Vernehmlassung sinngemäss geltend, dass eine Verlängerung der geplanten Stützmauer Richtung Süden entlang der westlichen Grenze der Parzelle Nr. 001 nicht notwendig sei, da dort der Übergang zwischen den beiden Grundstücken abflache. Für die Sicherung des Gefälles genüge die Erweiterung der Böschung.