Im Übrigen ist der Einwand des Rekurrenten in der Replik vom 9. Mai 2018 etwas bemühend, es sei aus den massgebenden Plänen nicht ersichtlich, dass die erforderlichen Wartebuchte im Aussenbereich der Notfalltreppen eingeplant worden seien. Es versteht sich von selbst, dass die Änderungen, die von der Procap erst am 5. September 2015 gefordert und dann von der Vorinstanz am 18. Januar 2018 für verbindlich erklärt worden sind, noch nicht in den Plänen enthalten sind, die am 13. Juli 2015 mit dem Baugesuch eingereicht worden waren. Das Fehlen eines Behinderten-WCs bei Aula und Referatraum wurde von Procap zwar bedauert, aber nicht in die Feststellungen des Anpassungsbedarfs aufgenommen.