- dass für Rollstühle ein genügend grosser Stauraum zu erstellen sei. Die Behauptung des Rekurrenten, die Auflage betreffend Stauraum habe keinen Eingang in die Baubewilligung gefunden, trifft eindeutig nicht zu. Im Übrigen ist der Einwand des Rekurrenten in der Replik vom 9. Mai 2018 etwas bemühend, es sei aus den massgebenden Plänen nicht ersichtlich, dass die erforderlichen Wartebuchte im Aussenbereich der Notfalltreppen eingeplant worden seien.