Seite 23/35 Diese Rügen sind offensichtlich unbegründet. Die Vorinstanz erklärte in Ziffer B.3 das Ergebnis der Überprüfung des Baugesuchs durch die Procap, Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen, vom 5. September 2015 zum integrierenden Bestandteil der Baubewilligung Nr. 2015-44. Damit wurde – wie das Baudepartement in seiner Vernehmlassung zu Recht ausführte – insbesondere verbindlich festgelegt: - dass die Bühne rollstuhlgerecht zu erschliessen sei. Im Weiteren seien die Garderoben so zu erschliessen und anzupassen, dass sie auch von Behinderten benutzt werden können.