8. Der Rekurrent macht im Weiteren geltend, dass die Anforderungen an behindertengerechtes Bauen nicht erfüllt seien. So seien im Bereich der Fluchttreppen keine Warteräume für Rollstühle vorhanden, die Bühne in der Aula und die Garderoben seien für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar und es fehle an einer Toilette für Behinderte in der Nähe der Aula und des Referateraums.