Zwar ist der nächstgelegene Parkplatz rund 60 m vom Grundstück des Rekurrenten entfernt und nicht – wie vom Baudepartement geltend gemacht – rund 100 m. Es sind aber trotzdem höchstens geringfügige Lärm- und Lichtimmission auf das Grundstück des Rekurrenten zu erwarten (vgl. vorn Erw. 5).