Wie das Baudepartement in seiner Vernehmlassung zu Recht ausführte, sind Parkplätze in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zonenkonform und die Nachbarinnen und Nachbarn können nicht verlangen, vor jeglicher Lärmeinwirkung verschont zu werden, die von einer zonenkonformen Nutzung ausgeht. Zudem macht das Baudepartement zu Recht geltend, der Rekurrent sei nur geringfügig von allfälligen Immissionen betroffen. Zwar ist der nächstgelegene Parkplatz rund 60 m vom Grundstück des Rekurrenten entfernt und nicht – wie vom Baudepartement geltend gemacht – rund 100 m.