schon seit Jahren, wobei angenommen werden darf, dass die für die Sporthalle D.___ notwendigen Parkplätze in der Baubewilligung für die Sporthalle D.___ rechtskräftig festgelegt sind. Dementsprechend besteht kein Grund, im Rahmen des Baubewilligungsverfahren für die Kantonsschule die für eine Turnhalle notwendigen Parkplätze nochmals neu festzulegen. Ohnehin müssten in eine solche Gesamtbetrachtung auch die vorhandenen Parkplätze der Sporthalle D.___ einbezogen werden.