Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die geplante Anzahl von 70 Parkplätzen für die Kantonsschule selbst dann genügen würde, wenn eine Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen bejaht werden würde. Dabei kann offen gelassen werden, ob in den Richtwerten der VSS-Norm SN 640 281 für Schulhäuser die Parkplätze für eine Turnhalle mitenthalten sind. Im vorliegenden Fall besteht die Turnhalle bzw. die Sporthalle D.___ schon seit Jahren, wobei angenommen werden darf, dass die für die Sporthalle D.___ notwendigen Parkplätze in der Baubewilligung für die Sporthalle D.___ rechtskräftig festgelegt sind.