2 ausgeführt wurde, beurteilt sich der vorliegende Rekurs grundsätzlich nach dem PBG und nicht nach dem alten BauG. Da der einschlägige Art. 69 Abs. 1 PBG nahezu gleich lautet wie der frühere Art. 72 Abs. 1 BauG, gilt die erwähnte Rechtsprechung des Baudepartementes auch für Art. 69 Abs. 1 PBG. Es stellt sich somit die Frage, ob das Baureglement der Politischen Gemeinde Z.___ überhaupt eine Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen enthält.