7.3.1. Die Vorinstanz und die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass eine Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen bestehe. Nach einem Entscheid des Baudepartementes vom 17. Juli 2012 kann die Erstellung von Parkplätzen jedoch nur dann verlangt werden, wenn das kommunale Recht eine entsprechende Pflicht vorsieht. Weder Art. 72 Abs. 1 BauG noch die VSS- Richtlinien stellten für sich allein eine genügende gesetzliche Grundlage dar, um von einem Bauherrn die Erstellung von Parkplätzen zu verlangen (vgl. JuMi 2012/III/Nr. 3). Wie vorn in Erw. 2 ausgeführt wurde, beurteilt sich der vorliegende Rekurs grundsätzlich nach dem PBG und nicht nach dem alten BauG.