Im Weiteren bestritt das Baudepartement, dass Art. 25 Abs. 2 BauR auf öffentliche Gebäude und Anlagen anwendbar sei. Die Bestimmung gelte nur für Ladengeschäfte, Hotels und Restaurants sowie für Gewerbebauten. 7.3. Es ist zunächst zu klären, wie viele Parkplätze für die Kantonsschule erstellt werden müssen.