Hinsichtlich der Lage der Parkplätze entlang der Nordfassade wies das Baudepartement darauf hin, dass mit Bewilligung Nr. 33/88 vom 8. September 1988 21 Parkplätze auf der Nordseite der Kantonsschule bewilligt worden seien. Das Grundstück Nr. 001 liege der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, in der Parkplätze unbestrittenermassen zonenkonform seien. Die Nachbarn könnten nicht verlangen, vor jeglicher Lärmeinwirkung verschont zu werden, die von einer zonenkonformen Nutzung ausgehe. Überdies befinde sich die Liegenschaft des Rekurrenten rund 100 m von den Parkplätzen entfernt und sei von vornherein nur geringfügig von allfälligen Immissionen betroffen.