Jedenfalls aber seien die entlang der Nordfassade geplanten Parkplätze unzulässig, da sie unmittelbar vor die Gärten und Erholungszonen der dort gelegenen Einfamilienhäuser zu liegen kämen. Die Parkplätze seien vielmehr möglichst nahe bei der C.___strasse zu errichten, wobei auf den Parzellen Nr. 002 und 003 hierfür genügend Platz vorhanden sei. 7.2. Das Baudepartement verwies in seiner Vernehmlassung vom 20. August 2018 hinsichtlich der Anzahl benötigter Parkplätze auf die Berechnungen NAGEL + STEINER GMBH, wonach die geplanten 70 Parkplätze normgerecht und ausreichend seien.