Seite 17/35 Zudem verlange Art. 25 Abs. 2 des Baureglements der Politischen Gemeinde Z.___ (BauR) bei Gebäuden mit Publikumsverkehr ab 8 Parkplätzen, dass mindestens ein Drittel der Parkplätze unterirdisch oder als in Gebäude integrierte Garagen zu erstellen sei. Jedenfalls aber seien die entlang der Nordfassade geplanten Parkplätze unzulässig, da sie unmittelbar vor die Gärten und Erholungszonen der dort gelegenen Einfamilienhäuser zu liegen kämen.