7. 7.1. Der Rekurrent macht geltend, die Baubewilligung habe den Bedarf an Parkplätzen mit 70 benötigen Parkplätzen zu tief angesetzt. Gemäss den Berechnungen des Ingenieurbüros Nagel + Steiner GmbH vom 27. August 2013 (nachfolgend: Berechnungen NAGEL + STEINER GMBH), die von der Bauherrschaft im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens veranlasst worden seien, benötige die erweiterte Kantonsschule 99 Parkplätze. Insbesondere sei die Turnhalle zusätzlich einzubeziehen, da sonst die Berechnungsformel ins Leere laufen, welche die Anzahl Parkplätze von der Turnhallenfläche und der Anzahl Zuschauerplätze abhängig mache.